"Die Jungen und Mädel, die im Zuge ihrer beruflichen Ausbildung eine landwirt-schaftliche Fachschule besucht haben, treten in der Regel nach Abschluß dieser Fachschule einem Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler und -schülerinnen bei. ...

Der Zusammenschluß zu Landesverbänden erfolgte in den 20-iger Jahren, während die einzelnen Vereine fast so alt sind, wie die landwirtschaftlichen Fachschulen, an denen sie gegründet worden sind, d. h. bis zu 125 Jahren. [Schule und Verein Hof Geisberg bestanden seit 1818, waren also, 1973 bereits 150 Jahre alt und blicken heute gar auf 180 Jahre ihres Bestehens zurück, d. Verf.].

Nachdem durch die Neuordnung der Landwirtschaftsverwaltung mit Wirkung zum 1. Januar 1970 die früheren Landwirtschaftskammerbezirke ... aufgehoben und eine einheitliche Landwirtschaftsverwaltung für das ganze Land Hessen geschaffen wurde, traten bald die beiden Landesverbände ... in Verhandlungen mit dem Ziel, sich zu einem Landesverband Hessen zusammenzuschließen. Sie versprechen sich davon eine Rationalisierung ihrer Arbeit und Erleichterungen bei der Durchführung der Aufgaben, die in dieser Organisation einem Landesverband obliegen.

Der Zusammenschluß wurde am 7.2.1973 ... vollzogen.

Gleichzeitig beschloß die Vertreterversammlung, den Namen in "Landesverband Hessen Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen" zu ändern. Dies entspricht Regelungen bei den entsprechenden Verbänden in anderen Bundesländern und erscheint zweckmäßig, weil durch die Entwicklungen auch im landwirtschaftlichen beruflichen Schulwesen neben den herkömmlichen Fachschulen andere Bildungsstätten entstanden sind oder noch entstehen können, für deren Absolventen der Verband offen sein soll.

Aufgabe des Verbandes ... und der in ihm zusammengeschlossenen Einzelvereine ist die fachliche Fortbildung der zur Zeit rund 22 000 Mitglieder. Die Vereine arbeiten dabei sehr eng mit den landwirtschaftlichen Fachschulen zusammen. Oft werden Vortragsveranstaltungen, Lehrgänge, Seminare und Lehrfahrten gemeinsam getragen. Dem Landesverband obliegen die Koordinierung der Arbeit, die Vorbereitung und Durchführung übergebietlicher Veranstaltungen, die Kontakte zu anderen Institutionen.“