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Gründungsmanifest |
"Die Jungen und
Mädel, die im Zuge ihrer beruflichen Ausbildung eine landwirt-schaftliche
Fachschule besucht haben, treten in der Regel nach Abschluß
dieser Fachschule einem Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler
und -schülerinnen bei. ...
Der Zusammenschluß
zu Landesverbänden erfolgte in den 20-iger Jahren, während
die einzelnen Vereine fast so alt sind, wie die landwirtschaftlichen
Fachschulen, an denen sie gegründet worden sind, d. h. bis
zu 125 Jahren. [Schule und Verein Hof Geisberg bestanden seit 1818,
waren also, 1973 bereits 150 Jahre alt und blicken heute gar auf
180 Jahre ihres Bestehens zurück, d. Verf.].
Nachdem durch die Neuordnung
der Landwirtschaftsverwaltung mit Wirkung zum 1. Januar 1970 die
früheren Landwirtschaftskammerbezirke ... aufgehoben und eine
einheitliche Landwirtschaftsverwaltung für das ganze Land Hessen
geschaffen wurde, traten bald die beiden Landesverbände ...
in Verhandlungen mit dem Ziel, sich zu einem Landesverband Hessen
zusammenzuschließen. Sie versprechen sich davon eine Rationalisierung
ihrer Arbeit und Erleichterungen bei der Durchführung der Aufgaben,
die in dieser Organisation einem Landesverband obliegen.
Der Zusammenschluß
wurde am 7.2.1973 ... vollzogen.
Gleichzeitig beschloß
die Vertreterversammlung, den Namen in "Landesverband Hessen
Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen" zu ändern.
Dies entspricht Regelungen bei den entsprechenden Verbänden
in anderen Bundesländern und erscheint zweckmäßig,
weil durch die Entwicklungen auch im landwirtschaftlichen beruflichen
Schulwesen neben den herkömmlichen Fachschulen andere Bildungsstätten
entstanden sind oder noch entstehen können, für deren
Absolventen der Verband offen sein soll.
Aufgabe des Verbandes
... und der in ihm zusammengeschlossenen Einzelvereine ist die fachliche
Fortbildung der zur Zeit rund 22 000 Mitglieder. Die Vereine arbeiten
dabei sehr eng mit den landwirtschaftlichen Fachschulen zusammen.
Oft werden Vortragsveranstaltungen, Lehrgänge, Seminare und
Lehrfahrten gemeinsam getragen. Dem Landesverband obliegen die Koordinierung
der Arbeit, die Vorbereitung und Durchführung übergebietlicher
Veranstaltungen, die Kontakte zu anderen Institutionen.“
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